LEADER auf Rügen
Die Insel Rügen inkl. Hiddensee ist wieder LEADER-Region ist und in den nächsten 4 Jahren Fördermittel in Höhe von 3,7 Mio. Euro zur Umsetzung von Projekten zur Stärkung des ländlichen Raumes erhält . Die Strategie „Rügen – Insellage und Inselgefühl“ entstand im Ergebnis von öffentlichen Workshops, Onlineumfragen und Sitzungen der Lokalen Aktionsgruppe. Vielen Dank an alle Teilnehmer und Interessenten sowie den Mitgliedern der lokalen Aktionsgruppe.
Mit dem LEADER-Ansatz werden in der Förderperiode 2023-2027 innovative Projekte finanziert werden, welche nach dem Bottom up-Prinzip von einem demokratischen Gremium (Lokale Aktionsgruppe) ausgewählt werden und einen Beitrag für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien in den Regionen leisten.
Handlungsfelder
Im Ergebnis der Workshops zur Erstellung der Strategie für lokale Entwicklung (SLE) wurden von den Akteuren der Insel Rügen VIER HANDLUNGSFELDER definiert.
nicht förderfähig
bitte auf das Icon "-" klicken - dort finden Sie die nicht zuwendungsfähigen Kosten - Aufzählung nicht abschließend, da die Richtlinie noch nicht veröffentlicht ist
Maximalförderung:
312.500 € für öffentliche Antragsteller
250.000 € für private Antragsteller
Minimalförderung:
2.500 €
Förderquote
100 % für öffentliche Antragsteller (juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Kirchen) – diese müssen jedoch die nationale Kofinanzierung in Höhe von 20% der Gesamtförderung selbst übernehmen
65 % für private Antragsteller (Juristische Personen des privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften)
ABER: Ausnahmen für private Antragsteller, wenn es sich bei dem beantragten Projekt um Basisdienstleistungen oder nichtproduktive Investitionen handelt
Basisdienstleitungen
Wenn es sich beim eingereichten Projekt um Basisdienstleistungen (Definition bitte auf das ? klicken) oder nichtproduktive Investitionen gelten folgende Fördersätze:
- 100 % der Nettosumme bei gemeinnützigen Organisationen
- 100 % der Nettosumme für Projekte, für der der Träger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist
- 80 % der Nettosumme für Projekte für der Träger vorsteuerabzugsberechtigt ist
entsprechende Nachweise über die Gemeinnützigkeit und der Nicht-Vorsteuerabzugsfähigkeit sind bei der Einreichung der Projektbeschreibung beim Regionalmanagement beizufügen
Antragsverfahren
vollständige Unterlagen sind per Email oder Post bis zum 31.07. jeden Jahres einzureichen
Bewertung
Die Bewertung erfolgt nach festgelegten Kriterien durch die LAG in den einzelnen Handlungsfeldern:
LEADER in MV
Mecklenburg-Vorpommern nimmt seit 1994 am LEADER-Programm teil. In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dafür rund 79 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich gewährt das Land 3 Mio. Euro für die Kofinanzierung von Maßnahmen privater Vorhabenträger. Am Wettbewerb, bei dem Akteure selbst bestimmter Regionen Strategien für lokale Entwicklung dieser Regionen einreichen konnten, haben sich 14 LEADER-Regionen beteiligt.